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   BGH, 03.04.1962 - VI ZR 162/61   

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https://dejure.org/1962,7414
BGH, 03.04.1962 - VI ZR 162/61 (https://dejure.org/1962,7414)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1962 - VI ZR 162/61 (https://dejure.org/1962,7414)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1962 - VI ZR 162/61 (https://dejure.org/1962,7414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz hinsichtlich einer Erwerbseinbuße infolge eines Unfalls - Unfallbedingter Rückgang des Betriebsergebnisses einer Gesellschaft als ersatzfähiger Schaden - Schätzung einer Erwerbseinbuße mittels einer Ermittlung des Gewinns oder Verlusts einer Gesellschaft ...

Papierfundstellen

  • VersR 1962, 622
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74

    Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH

    Wenn gleichwohl der erkennende Senat in seinemUrteil vom 13. November 1973 (VI ZR 53/72 - BGHZ 61, 380 ff) in Fortführung seines bereitsmit Urteil vom 3. April 1962 (VI ZR 162/61 = VersR 1962, 622) eingenommenen Standpunkts den Geschäftsverlusten einer (nur "mittelbar" geschädigten) Kapitalgesellschaft besonderen Einfluß auf den Schaden des (unmittelbar verletzten) Alleingeseilschafters zuerkannt hat, so war damit nicht beabsichtigt, diese soeben dargestellten Grundsätze aufzulockern oder gar aufzugeben (so schon die Anm. in LM BGB § 249 (D) Nr. 13, wo gerade auch das oben erwähnte Senatsurteil vom 9. März 1971 aufgeführt ist).

    U.a. können die Verluste, die der Gesellschafter durch Gewinneinbußen seiner Gesellschaft erleidet, beeinflußt werden durch die Entschließungen, die die Gesellschaft über Verwendung und Ausweisung der (entgangenen) Gewinne getroffen haben würde (vgl. jedoch die schon imSenatsurteil vom 3. April 1962 - VI ZR 162/61 = a.a.O. enthaltenen Einschränkungen).

    Insoweit erscheint die Gesellschaft in schadensrechtlicher Betrachtung praktisch in der Tat als ein "in besonderer Form verwalteter Teil seines Vermögens"(Senatsurteil vom 3. April 1962 - VI ZR 162/61 = a.a.O. undvom 13. November 1973 - VI ZR 53/72 = a.a.O.).

    Zu Recht hat ihm das Berufungsgericht - jedenfalls soweit das im Revisionsrechtszug allein in Frage stehende deutsche Schadensrecht betroffen ist - im Blick auf dieses Ausmaß der Beteiligung einem Alleinaktionär gleichgestellt (vgl.Senatsurteil vom 3. April 1962 - VI ZR 162/61 = a.a.O.).

  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 53/72

    Gesellschaftsschaden als Gesellschafterschaden

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  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für

    b) Die Frage, ob der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn er in seinen Rechten verletzt wird und dadurch seiner Gesellschaft ein Vermögensnachteil entsteht, diesen grundsätzlich als eigenen Schaden gegenüber dem Schädiger geltend machen kann (BGHZ 61, 380; Urteile vom 3. April 1962 - VI ZR 161/61 - VersR 1962, 622 - und vom 8. Februar 1977 - VI ZR 249/74 - VersR 1977, 374), stellt sich im vorliegenden Fall nicht; denn der Kläger hat seinen Gesellschaftsanteil an der R. Automobile GmbH sogar rechtlich verloren, so daß an einem ihm unmittelbar entstandenen Schaden nicht gezweifelt werden kann.
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 246/89

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Mehraufwendungen der Gesellschaft

    Wird der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft in seinen Rechten verletzt und entsteht dadurch seiner Gesellschaft ein Vermögensnachteil, so kann er diesen grundsätzlich als eigenen Schaden gegenüber dem Schädiger geltend machen (BGHZ 61, 380; BGH Urteil vom 3. April 1962 - VI ZR 162/61 - VersR 1962, 622).

    Der Bundesgerichtshof hat die geringfügige Beteiligung eines Dritten nicht als Hindernis dafür angesehen, den Hauptgesellschafter einer Kapitalgesellschaft wie einen Alleingesellschafter zu behandeln, der seinem eigenen Unternehmen die Rechts form einer GmbH gegeben hat, ohne daß es dadurch nicht mehr als sein Unternehmen angesehen werden kann (Urteil vom 3. April 1962 aaO: 96, 4 %; vom 8. Februar 1977 aaO: 99, 15 %).

    Ebensowenig kann die Ersatzpflicht eines Schädigers hier davon abhängen, in welcher Weise ein Gewinn verwendet wird (BGH Urteil vom 3. April 1962 aaO; vgl. auch Urteil vom 8. Februar 1977 aaO).

  • AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20

    Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren

    In zweiter Linie sind entsprechend der Genugtuungsfunktion auch alle anderen Umstände, wie der Grad des Verschuldens und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten, mitzuberücksichtigen ( BGH , NJW 1955, Seite 1675; BGH , VersR 1982, Seite 400; BGH , VersR 1962, Seite 622; BGH , VersR 1967, Seite 607; BGH , VersR 1982, Seite 552; OLG Karlsruhe , VersR 1988, Seite 850 ).
  • BGH, 06.10.1988 - III ZR 143/87

    Entschädigung eines Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft für

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn er in seinen Rechten verletzt wird und dadurch seiner Gesellschaft ein Vermögensnachteil entsteht, diesen grundsätzlich als eigenen Schaden gegenüber dem Schädiger geltend machen kann (BGHZ 61, 380; Urteile vom 3. April 1962 - VI ZR 162/61 = VersR 1962, 622 und 8. Februar 1977 - VI ZR 249/74 = NJW 1977, 1283 ).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 1 U 130/08

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der

    Bei Bestehen einer Haftpflichtversicherung kommt es auf die Vermögensverhältnisse des Schädigers nicht an (Küppersbusch a.a.O., Rdnr. 278 mit Hinweis auf BGH VersR 1962, 622).
  • AG Brandenburg, 02.11.2006 - 31 (33) C 4/03

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Baumarktbetreibers: Schädigung eines

    In zweiter Linie sind entsprechend der Genugtuungsfunktion auch alle anderen Umstände, wie der Grad des Verschuldens und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten, mit zu berücksichtigen ( BGH, NJW 1955, Seite 1675; BGH, VersR 1982, Seite 400; BGH, VersR 1962, Seite 622; BGH, VersR 1967, Seite 607; BGH, VersR 1982, Seite 552; OLG Karlsruhe, VersR 1988, Seite 850 ).
  • OLG München, 17.02.2003 - 1 U 1599/03

    Zum Schadenersatzanspruch eines Gesellschafters nach dem Entschädigungsgesetz für

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft dann, wenn er in seinen Rechten verletzt wird und dadurch seiner Gesellschaft ein Vermögensnachteil entsteht, diesen grundsätzlich als eigenen Schaden gegenüber dem Schädiger geltend machen kann (Urteil vom 3.4.62, VI ZR 162/61 = VersR 62, 622, Urteil vom 13.11.73, VI ZR 53, 72 = BGHZ 61, 380 = VersR 74, 335; Urteil vom 8.2.77, VI ZR 249/74 = VersR 77, 374; Urteil vom 6.10.88, III ZR 143/87, VersR 89, 94, Urteil vom 15.11.90, III ZR 246/89 = VersR 91, 678, Urteil vom 23.3.95, III ZR 80/93, Juris Nr. KORE568759500).
  • OLG Saarbrücken, 11.01.1991 - 3 U 15/90

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem

    Die ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beklagten zu 1), welche die Beklagten wohl geltend machen wollen, sind nicht zu berücksichtigen, da die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherer eintrittspflichtig ist (BGH VersR 62, 622).
  • BGH, 06.10.1964 - VI ZR 156/63

    Erwerbsschaden des Mitgesellschafters bei Vereinbarung einer Gewinnbeteiligung

  • OLG Nürnberg, 22.04.1970 - 4 U 159/69
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